Trauzeugen – Sie stärken dem Brautpaar den Rücken, unterstützen bei der Hochzeitsplanung und richten den Junggesellenabschied aus. Ihr seid gerade auf der Suche nach den perfekten Menschen für diese wichtigen Aufgaben? Aber Ihr fragt Euch, wie viele Trauzeugen*innen Ihr überhaupt haben könnt?
Als Deutschlands führender digitaler Hochzeitsplaner haben wir bei WeddyPlace mittlerweile mehr als 50.000 Hochzeiten begleitet. Wir kennen uns daher mit den Hochzeitsregeln und allem, was dazugehört, bestens aus. Wir verraten Euch, wie viele Trauzeugen*innen Ihr an Eurem großen Tag an Eurer Seite haben könnt.
Trauzeugen*innen sind Freunde oder Familienmitglieder des Hochzeitspaares, die bei der Hochzeit anwesend sind. Die Aufgaben eines*r Trauzeugen*in variieren je nach Kultur und Tradition.
In der Regel stehen die Trauzeugen*innen dem Brautpaar vor und während der Hochzeit zur Seite. So unterstützen sie die Braut und den Bräutigam bei den Hochzeitsvorbereitungen und auch auf der Hochzeitsfeier. Aus rechtlicher Sicht haben Trauzeugen*innen jedoch nur eine Aufgabe: Sie bezeugen die Eheschließung.
Wie viele Trauzeugen*innen gibt es normalerweise?
Die Anzahl der Trauzeugen*innen sollte nicht mit den übrigen Brautjungfern und dem Gefolge des Bräutigams verwechselt werden. Traditionell werden meistens zwei Trauzeugen*innen ausgewählt. Eine*r für die Braut und eine*r für den Bräutigam. Dies liegt daran, dass standesamtliche Vorgaben die Anzahl der Trauzeugen*innen auf zwei beschränken.
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Standesamtliche Trauung: Wie viele Trauzeugen*innen?
Seit den 90er Jahren braucht das Paar in Deutschland bei einer standesamtlichen Trauung keine Trauzeugen*innen mehr. Bis dahin bestand die Pflicht, dass bei der Heirat Trauzeugen*innen anwesend sein müssen. Diese mussten mit ihrer Unterschrift die Trauung bestätigen.
Natürlich steht es Euch trotzdem frei, Trauzeugen*innen bei Eurer Eheschließung im Standesamt dabei zu haben. Den eigentlichen Rechtsakt der Eheschließung bezeugt im Standesamt die Person, die Euch traut.
Die maximale Anzahl von Trauzeugen*innen, die bei Vermählung im Standesamt dabei sein dürfen, ist abhängig vom jeweiligen Standesamt, bei dem Ihr Euch trauen lassen möchtet. In deutschen Standesämtern dürfen zwei Trauzeugen*innen dabei sein. Nur diese beiden Personen dürfen die amtliche Urkunde unterschreiben und somit die Ehe bezeugen.
Kirchliche Trauung: Wie viele Trauzeugen*innen?
Ob und wie viele Trauzeugen*innen bei einer kirchlichen Trauung erlaubt sind, hängt davon ab, ob ihr evangelisch oder katholisch heiratet.
Evangelische Kirche
Ähnlich wie bei der standesamtlichen Trauung besteht auch in der evangelischen Kirche keine Pflicht, dass Trauzeugen*innen bei der Trauung anwesend sein müssen. Allerdings ist eher üblich, dass für die evangelische Trauung zwei Trauzeugen*innen benannt werden. Diese müssen nicht dem christlichen Glauben angehören oder eine Religionszugehörigkeit nachweisen können.
Katholische Kirche
Anders sieht es in der katholischen Kirche aus. Hier kann eine Vermählung nur im Beisein von Trauzeugen*innen vollzogen werden. Möchtet Ihr Euch katholisch trauen lassen, benötigt Ihr deswegen zwei Trauzeugen*innen. Diese bezeugen Eure Heirat und unterschreiben. Die ausgewählten Trauzeugen*innen müssen sich zum christlichen Glauben bekennen. Aber sie müssen nicht zwingend Mitglied einer christlichen Kirche sein.
Nach Absprache mit dem Pfarrer ist es bei einigen Kirchen auch möglich, dass bis zu 4 Personen bei der Trauung in der Kirche unterschreiben dürfen.
Freie Trauung: Wie viele Trauzeugen*innen?
Die freie Trauung unterliegt keiner speziellen rechtlichen Regel. Außerdem hat die freie Trauung auch keine rechtliche Anerkennung. Deshalb könnt Ihr bei dieser frei darüber entscheiden, ob Ihr Trauzeugen*innen bei der Trauzeremonie dabei haben möchtet und auch wie viele.
Die Wahl Eurer Trauzeugen*innen liegt ganz bei Euch
Letztendlich sollte die Entscheidung darüber, ob ihr Trauzeugen*innen haben möchtet und wie viele, von Herzen kommen. Lasst Euch nicht von gesellschaftlichen Erwartungen oder Traditionen beeinflussen.
Es ist wichtig, dass Ihr Euch bei der Wahl der Trauzeugen*innen wohlfühlt und diese Euch nahestehen. Die Trauzeugen*innen sollten nicht nur Freunde sein, sondern auch Menschen, denen Ihr vertraut und die Euch unterstützen. Also überlegt Euch gut, wen Ihr fragt – dann steht einer traumhaften Hochzeit mit toller Unterstützung von den Liebsten nichts mehr im Weg!
Wir hoffen, Euch hat dieser Artikel rund um das Thema “Trauzeugen*innen” gefallen und weitergeholfen. Falls Ihr noch Fragen oder Anmerkungen habt, könnt Ihr uns jederzeit eine E-Mail an folgende E-Mail-Adresse senden: community@weddyplace.com! Wir wünschen Euch eine wundervolle Hochzeit!
Titelbild: © Kathleen John
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