Das deutsche Gesetz ist auf dem Modell der klassischen Geschäftmann/Hausfrau Ehe gebaut, das immer seltener zu einer modernen Ehe passt. Heutzutage ist die Rollenverteilung weitgehend flexibel und individuell geregelt, nicht jeder Mann sorgt als Alleinverdiener für Frau und Kinder.
Gängiger ist es, dass beide arbeiten, bzw. schon gearbeitet haben und so auch schon eigenes (wenn auch kleines) Vermögen besitzen. Ein Ehevertrag ist auch zu empfehlen wenn ein Partner eine eigene Firma hat oder selbstständig tätig, um zu verhindern, dass die Firma durch einen Rosenkrieg untergeht.
Gleiches gilt wenn ein Partner erbt oder einen Familienbetrieb übernimmt. Auch wer frisch verlobt und überglücklich ist, sollte die Augen nicht davor verschließen, dass jede dritte Ehe scheitert.
Wann muss ein Ehevertrag geschlossen werden?
Ein Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Hochzeit geschlossen werden. Der Abschluss kann zu jeder Zeit während der Ehe nachgeholt werden.
Was regelt der Ehevertrag?
Der Ehevertrag regelt hauptsächlich drei Dinge: Güterstand, Versorgungsausgleich, nachehelichen Unterhalt. Der Güterstand regelt, wie man das während der Ehe (Zugewinngemeinschaft) gemeinsam verdiente Geld trennt.
Ob Geld, Erbe und Besitztümer, die man in die Ehe einbringt dazu gehören, wird meistens individuell vereinbart. Der Versorgungsausgleich und der nachehelichen Unterhalt klären den finanziellen Ausgleich nach dem Ende einer Ehe.
Hat zum Beispiel ein Partner während der Ehe besser verdient und der andere sich um die Kinder gekümmert, kann der Unterhalt an beide verteilt werden. Eheverträge lassen sich individuell gestalten, je nach Wünschen des Ehepaares.
Wer kann einen Ehevertrag abschließen?
Der Ehevertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Dabei wird der Notar als unparteiischen Berater gesehen. Er verliest den Ehevertrag vor den Eheleuten und stellt sicher, dass jeder den Inhalt versteht. Muster Eheverträge sind auch im Internet zu finden.
Wo ist die Deutsche Regelung zum Ehevertrag zu finden?
Regelungen zum Ehevertrag finden sich u.a. in Absatz 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). www.dejure.org/gesetze/BGB/1408.html
Teilst Du diesen Artikel, wenn er Dir gefallen hat? Dann haben Deine Freunde auch Spaß daran. Dankeschön!