Endlich verlobt! Und was nun? – Rechtliche Pflichten und Aspekte nach der Verlobung

Verliebt. Verlobt. Verheiratet. Die Verlobung ist der erste Schritt eines Paares in die gemeinsame Ehe. Doch hat eine Verlobung eigentlich auch rechtliche Pflichten, die für die Verlobten mit der Einwilligung einhergehen? Müssen Verlobte sich an zeitliche Termine halten? Wir haben für Euch alle wichtigen Fakten zum Thema Verlobung gesammelt.

Die Verlobung ist ein besonderes Ereignis im Leben eines Paares. Egal ob super romantisch, total spontan oder gemütlich in den eigenen 4-Wänden. Eine Verlobung hat irgendwie immer etwas magisches und die meisten Paare würden die Verlobung wohl gerne in die ganze Welt hinausschreien. Aber was genau bedeutet das jetzt eigentlich für Euch als Verlobte? Müsst Ihr die Verlobung irgendwo melden? Gibt es Recht und Pflichten, die Ihr jetzt beachten müsst? Und was hat es mit diesem sogenannten Verlobungsjahr eigentlich auf sich? Heißt das nun, dass ihr innerhalb eines Jahres heiraten müsst?

Endlich verlobt! Und was nun?

Falls Ihr bei dem Wort Verlobungsjahr kurz Schnappatmung bekommen habt, können wir Euch gleich Entwarnung geben. Nein, Ihr seid mit der Verlobung keinerlei Verpflichtung eingegangen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu heiraten. Die Verlobung ist zwar ein Eheversprechen, aber offiziell wird dieses erst im Standesamt. Erst mit der Bescheinigung, also dem Vertrag zu Eurer Ehe durch das Standesamt, ist Eure Eheschließung rechtskräftig und Ihr seid Ehepartner mit allen Rechten und Ansprüchen.

glücklcihes Paar nach der Verlobung
Bild: © Judith Stoop Photography

Es ist aber durchaus üblich, früher noch weitaus öfter, das in dem Jahr nach der Verlobung die Hochzeit gefeiert wird. Das Verlobungsjahr meint also die Zeit zwischen Verlobung und der Hochzeit, die üblicherweise für die Planung der Trauung, das Aufgebot zu bestellen und der Hochzeit genutzt wird. Es ist aber durchaus nicht mehr ungewöhnlich, dass viele Paare mehrere Jahre verlobt sind, bis sie sich schlussendlich dann auch offiziell das Jawort geben und eine Ehe eingehen.

Der Ursprung der Verlobung

Den Akt der Verlobung gibt es schon viele Jahrhunderte. Das Verlöbnis entstammt dem damaligen Brautkauf. Der Mann suchte sich eine Frau und verhandelte mit dem Vater der angehenden Braut um eine entsprechende Mitgift und kaufte so die Frau quasi “frei” und war mit ihr verlobt. Die Frau hatte in der Regel bei der Wahl ihres zukünftigen Mannes keine Entscheidungsfreiheit.

Die Zeiten sind natürlich vorbei. Heutzutage braucht eine offizielle Verlobung die Zustimmung beider Partner. Und im romantischen Sinn auch einen Ring am Ringfinger.

Die Verlobung und die Übergabe des Verlobungsringes

Eine Verlobung folgt in den meisten Fällen einem Heiratsantrag. Und mit dem Heiratsantrag geht meist die Übergabe eines Verlobungsrings einher. Der Verlobungsring ist DAS Accessoire von verlobten Paaren. Der klassische Heiratsantrag kommt quasi gar nicht ohne den obligatorischen Kniefall und das Anstecken des Verlobungsrings aus.

Mann macht Frau einen Heiratsantrag am Wasser

Allerdings hat der Verlobungsring keinerlei rechtliches Belangen und es geht auch keine rechtliche Verpflichtung zu diesem. Es ist ein traditionelles Schmuckstück und hat in gewissermaßen die Bedeutung anzuzeigen, dass ein Mensch bereits fest vergeben ist und bald den Bund der Ehe eingehen wird. Ein obligatorisches Muss ist es allerdings nicht.

Gibt es Recht und Pflichten nach der Verlobung?

Eine Verlobung ist ein Versprechen zwischen zwei Personen, die sich zu einer gemeinsamen Zukunft in Form einer Ehe entschließen. Doch ist diese gemeinsame Übereinkunft keinesfalls rechtlich bindend. Genauso ist es auch in die andere Richtung – Eine Heirat Bedarf keiner vorherigen Verlobungszeit. Eine Ehe kann auch ohne eine offizielle Verlobung eingegangen werden.

Vor Gericht stellt Euch eine Verlobung in eine verwandtschaftliche Beziehung zueinander. Das heißt, dass Ihr mit dem Status der Verlobung von Eurem Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht machen könnt, Ihr also vor Gericht nicht gezwungen seid, gegen Euren Ehepartner in spe auszusagen.

Durch eine Verlobung, der beide Parteien zugestimmt haben, besteht dennoch kein Rechtsanspruch auf eine Heirat und die damit einhergehende Ehe. Löst einer der beiden Partner die Verlobung, können ihm gegenüber also keine rechtlichen Verpflichtungen abverlangt werden. Es ist also quasi das Eheversprechen vor dem Eheversprechen

glückliches Paar nach der Verlobung
Bild: © Judith Stoop Photography

Eine Verlobung ist übrigens nur möglich, wenn midestens ein Partner volljährig ist. Sollte einer der Partner minderjährig, aber über 16 Jahre alt sein, ist die Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dies gilt an sich auch für die Verlobung.

Endlich verlobt! Müssen wir eine Verlobungsfeier veranstalten?

Nein, natürlich seid Ihr nicht verpflichtet, eine Verlobungsfeier zu feiern. Aber durchaus ist es eine schöne Gelegenheit, Eure Verlobung zu verkünden und zu feiern. Und auch Eure engste Familie und Freunde haben so die Möglichkeit, Euch Ihre Glückwünsche zur Verlobung auszusprechen oder kleine Geschenke zur Verlobung zu überreichen.

Die Verlobung – Ein persönliches Versprechen

Eine Verlobung ist also heutzutage ein symbolisches und persönliches Versprechen, eine andere Person zu ehelichen. Und kann demzufolge auch von beiden Parteien oder auch nur durch eine Partei wieder gelöst werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist unter Paragraph 1297 festgehalten, dass aus einem Verlöbnis nicht zwingend ein Antrag auf Ehe gestellt werden kann. Allerdings ist es für Außenstehende möglich, Verlobungsgeschenke oder deren Wert zurückzufordern. Auch für entstandene Kosten durch eventuelle Flüge, Hotelbuchungen oder Ausgaben für die geplante Hochzeit, wie zum Beispiel dem Brautkleid, kann durch den Partner, der das Verlöbnis nicht gelöst hat, ein entsprechender Schadensersatz geltend gemacht werden. Darüber entscheidet im Ernstfall ein Familiengericht.

Also auch wenn Ihr Euch rechtlich durch die Verlobung nicht zu einer Ehe verpflichtet, solltet Ihr Euch vor diesem großen Schritt der Verlobung sicher sein. Eine Entlobung ist für beide Partner kein schönes Ereignis. Denn mit den Planungen für die Hochzeit entstehen natürlich Kosten, die Ihr nicht einfach zurückverlangen könnt, wenn Ihr die Verlobung wieder lösen möchtet.

verlobtes Paar umarmt sich
Bild: © Judith Stoop Photography

Aber natürlich gibt es leider hin und wieder Gründe, durch die eine Auflösung der Verlobung nur verständlich sind.

Verlobung – Eine moralische Entscheidung

Und natürlich dürft Ihr nicht die moralische Verpflichtung vergessen, die für die Verlobten mit einer Verlobung einhergeht. Die zukünftige Braut oder der zukünftige Bräutigam freuen sich natürlich sehr auf die bevorstehende Hochzeit und das gemeinsame Leben mit der großen Liebe. Eine Verlobung, die nur von einer Seite freiwillig gelöst wird, wird sicherlich ein gebrochenes Herz zurücklassen.

Auch gegenüber der Familie, Euren Eltern und den Freunden geht man mit der Ankündigung zur Hochzeit eine gewisse Verpflichtung ein, denn auch diese bereiten sich selbstverständlich auf die baldige Hochzeitsfeier vor. Kaufen sich neue Kleidung, planen Hochzeitsspiele und basteln Geschenke für Eure Hochzeit.

Ihr seht also, bevor Ihr Euch verlobt, solltet Ihr Euch wirklich sicher sein, dass Ihr Eure große Liebe gefunden habt. Wenn das der Fall ist, bleibt uns nur noch zu sagen: Yippiieh! Wir freuen uns für Euch. Genießt Eure Zeit als verlobtes Paar und viel Spaß bei der Hochzeitsplanung und Eurer baldigen Eheschließung!

Kleiner Funfact zum Abschluss

Noch bis vor gar nicht allzu langer Zeit gab es das sogenannte Kranzgeld. Dieses besagte, dass eine Frau, die jungfräulich in die Verlobung ging, Ihren Partner auf Schadensersatz verklagen konnte, wenn dieser das Verlöbnis löste und sie nun nicht mehr jungfräulich war. Vertraute der Richter auf die Aussage der Verlassenen entschied er aus dem Grund der verlorenen Jungfräulichkeit auf eine bestimmte Aufwendung, die der Partner, der die Verlobung löste an sie zahlen musste.

Titelbild: © Judith Stoop Photography

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