Wer in einer Partnerschaft lebt oder heiratet, muss sich früher oder später über die gemeinsame Finanzplanung Gedanken machen. Oftmals stellt sich dabei schnell die Frage, ob man nicht ein gemeinsames Konto bzw. Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto eröffnen sollte. Es erlaubt eine unkompliziertere Führung des Haushalt und hat darüber hinaus noch einige weitere Vorteile. Doch worauf sollte man bei der Auswahl eines gemeinsamen Konto eigentlich achten? In diesem Ratgeber gibt es alle wichtigen Tipps.
Die Besonderheiten eines Gemeinschaftskontos
Anders als ein normales Konto hat ein Gemeinschaftskonto wenigstens zwei Inhaber, die dann jeweils mit Kreditkarten oder Girocards ausgestattet sind. Das müssen nicht zwingend Lebenspartner oder Eheleute sein. Ein Gemeinschaftskonto kann man auch im Rahmen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer Erbengemeinschaft nutzen. Auch bei Geschäftskooperationen ist es weit verbreitet ein gemeinsames Konto für Mitarbeiter zu haben.
Doch Vorsicht! Die Besitzverhältnisse sollten vorab genau geregelt sein und Vertrauen etabliert. Es ist nämlich nicht so, dass jeder automatisch die Hälfte des Geldes bekommt, das sich auf dem Gemeinschaftskonto befindet. Die Partner klären untereinander ab, wem welcher Anteil zusteht.
Die Besonderheiten des Und-Kontos:
- ein Ehepartner braucht vor jeder Transaktion das Einverständnis und Zustimmung des anderen Kontoinhaber
- beide Partner haben jederzeit die volle Kontrolle über das Girokonto die Buchungen, also geteilte Kontoführung und dementsprechend zwei Verfügungsberechtigte
- ein Und Konto kann nicht einfach so gepfändet werden
- Nachteil: das Und Konto ist weniger flexibel
Die Besonderheiten des Oder-Kontos:
- jeder Partner kann als Kontoinhaber jederzeit frei über das Konto verfügen
- beide Partner sind unabhängige Kontoinhaber und können ohne Rücksprache Geld abheben, Zugriff auf Transaktionen haben, Daueraufträge einrichten, Überweisungen tätigen und Ausgaben bewilligen
- Ein Einverständnis des Partners ist lediglich bei der Kündigung des Kontos zum Beispiel nach einer Trennung von Ehepaaren und bei Kreditaufnahmen nötig
- Vorteil: beide Partner genießen die höchstmögliche Flexibilität und Vollmacht über das Konto
- Nachteil: nur eingeschränkte Kontrolle über das Konto bzw. die Konten
Welche Dinge sind bei der Auswahl eines Gemeinschaftskontos noch zu beachten?
Darüber hinaus gibt es noch viele weiteren Faktoren, die generell bei der Auswahl von Konten und insbesondere bei Gemeinschaftskonten eine Rolle spielen. Hierzu gehören vor allem: Dispositionszinsen, Guthabenzinsen, Kontoführungsgebühren, Freistellungsauftrag, Filialdichte, Automatendichte, Bonuszahlungen.
Besonders wichtig dabei ist es zu wissen dass die Inhaber eines Gemeinschaftskonto gesamtschuldnerisch haften, dies gilt auch bei Überziehungen, also wenn ein Partner das Gemeinschaftskonto überzieht kann die Bank die Rückzahlung von dem anderen Partner verlangen.
Sucht Ihr ein Gemeinschaftskonto für verheiratete Paare um eure Haushaltskasse zu verwalten, dann solltet Ihr Euch mal online nach einem passenden Konto umzusehen. Hier findet Ihr einen umfangreichen Vergleich verschiedener Anbieter, die Ihr euch vor eurer Kontoeröffnung anschauen könnt. So könnt Ihr Euch einen guten Überblick verschaffen, welches Gemeinschaftskonto für Euch infrage kommt. Und oftmals müsst Ihr auch bei der Eröffnung eines neuen Konto oder Konten eure Identität bestätigen durch ein Postident Verfahren, welches Euch nach noch von der Bank eurer Wahl erklärt.
Verfügungsberechtigung im Todesfall
Falls einer der Kontoinhaber versterben würde, stellt sich natürlich die Frage, wem das Guthaben auf besagtem Konto zusteht. Je nachdem ob es sich bei dem Konto um ein ODER-Konto oder ein UND-Konto handelt gibt es verschiedene Reglungen. Aber grundsätzlich gilt, dass wenn einer der Kontoinhaber verstirbt, rücken die Erben des Kontoinhaber an dessen Stelle und können somit über das Gemeinschaftskonto verfügen.
Steuerliche Besonderheiten die bei einem Gemeinschaftskonto zu beachten sind
In vielen Fällen nutzt man ein gemeinsames Konto ausschließlich zur Abwicklung des täglichen Zahlungsverkehrs. Deshalb hält sich das Guthaben darauf in Grenzen. Steuerliche Besonderheiten werden erst dann relevant, wenn sich größere Beträge auf dem Gemeinschaftskonto befinden, auf die die Banken Zinsen und Steuern erheben. Hierzu zählen:
- die Abgeltungssteuer (25 Prozent)
- der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent)
- Kirchensteuer
- Schenkungssteuer
Wenn man keine Abgeltungssteuer bezahlen will, kann man einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegen. Bei alleinstehenden liegt der Betrag aktuell bei 801 Euro. Bei Eheleuten sind es 1.602 Euro.
Braucht Ihr noch Tipps für die Hochzeit?
Natürlich soll bei aller Planung der Finanzen und Wahl des Gemeinschaftskonto oder Partnerkonto das Schönste nicht zu kurz kommen, nämlich die Hochzeit selbst. Trotzdem gibt es noch zu allen Rechtlichen Themen und Formalitäten einen Artikel, der Euch sicher weiterhilft.
Wenn Ihr auch noch nach Tipps für eine gelungene Planung und eine schöne Feier sucht, dann schaut Euch doch einfach mal in unserem Magazin um.
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