Kirchliche Trauung ohne Standesamt – Alles rund um die Hochzeit in der Kirche

In Deutschland geht in der Regel jeder kirchlichen Eheschließung die standesamtliche Trauung voraus. Nicht selten kommt es vor, dass Paare auf eine religiöse Zeremonie verzichten und den Bund der Ehe ausschließlich im Standesamt eingehen. Andersherum kann auch nur eine kirchliche Trauung gewünscht sein – sprich, ohne Standesamt. Wir erklären Euch was genau dahinter steckt und wie solch eine Trauung einzuordnen ist.

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    Trauung in prunkvoller Kirche
    © Kathleen John

    Alles was Ihr über eine kirchliche Hochzeit ohne Standesamt wissen müsst

    Im Allgemeinen sollte einem bewusst sein, dass die deutsche katholischen Kirche nur unter bestimmten Umständen eine rein kirchliche Trauung gewährt. Dort ist die Trauung ein Sakrament und demnach eine Handlung vor Gott, die keine staatliche Bestätigung erfordert.

    Brautleute, die eine rein kirchliche Hochzeit wünschen, sind verpflichtete ein „Nihil obstat" (Nichts steht im Wege) beim Ortsbischof einzuholen, um zu heiraten. Die Inhalte dieser Nihil-obstat-Regelung sind den kirchlichen Amtsblättern zu entnehmen. Allgemein bedeutet das, dass eine rein kirchliche Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung nur unter besonderen Umständen erfolgen soll – welche dies sind, wurde von den Kirchen nicht weiter erläutert.

    Ein Nihil obstat ist von dem Brautpaar während der Ehevorbereitung mittels eines Formulars zu "erbitten". Hier muss das Paar die Erklärung vorlegen, dass sie die kirchliche Trauung erbitten und sich bewusst sind, dass diese Ehe keine rechtlichen Ansprüche vor dem Staat besitzt.

    Zudem müssen sie die Gründe angeben, warum sie eine standesamtliche Trauung ablehnen. Erwähnt sollte an dieser Stelle aber, dass auch die Kirche eine Trauung verweigern kann und dass mindestens ein Partner/eine Partnerin Mitglied der katholischen Kirche sein muss.

    Wollt Ihr die Unterschiede einer katholischen und evangelischen Trauung erfahren, dann lest euch gerne diesen Artikel von uns durch.

    Kirchlich Heiraten Brautpaar
    © Kathleen John

    Die rechtliche Bedeutung einer kirchlichen Trauung ohne Standesamt

    Welche Rechte hat man und welche Pflicht kommt auf einen zu? Wichtig zu wissen ist, dass erst durch eine Heirat vor einem Standesbeamten/einer Standesbeamtin ein Paar als familienrechtlich verheiratet betrachtet wird, davor gilt man lediglich als verlobt.

    Ohne eine standesamtliche Trauung wird ein Paar wie eine nichteheliche Gemeinschaft, bei Themen wie zum Beispiel Steuern oder Erbfolge, betrachtet. Demnach treten nur gesetzlichen Regelungen in Kraft, wenn die Eheschließung über den standesamtlichen Weg erfolgt.

    Was bei einer kirchlichen Ehe ohne Standesamt bedacht werden sollte

    So romantisch eine Ehe auch sein mag, die Statistik geht davon aus, dass knapp jede 2. Ehe wieder geschieden wird. Dieser Prozess kann langwierig, mühsam und kräftezehrend sein. Doch wer lediglich kirchlich heiratet, muss sich auch nicht wieder offiziell scheiden lassen.

    Zudem besitzen in einer Zivilehe beide leiblichen Eltern das Sorgerecht für das Kind. Bei standesamtlich unverheirateten oder nur kirchlich getrauten Paaren hat lediglich die Mutter das Sorgerecht, unabhängig davon, ob zum leiblichen Vater des Kindes eine Partnerschaft besteht.

    TIPP
    Auch rein kirchlich getraute Paare können Vereinbarungen hinsichtlich des Unterhalts, Immobilien oder des Sorgerechts in einem Ehevertrag regeln.

    Welche Vorteile besitzt eine kirchliche Heirat ohne Standesamt?

    Dass eine Ehe steuerliche Vorteile mit sich bringen kann, ist den meisten sicherlich bewusst und mag für den ein oder anderen einen entscheidenden Grund liefern, den Bund der Ehe einzugehen.

    Doch auch ausschließlich kirchlich stattfindende Ehen besitzen für einige Personengruppen einen finanziellen Reiz: Sinnvoll stellt sich eine Trauung ohne Standesamt unter anderem für verwitwete Personen, die auf die Witwenrente angewiesen sind, heraus.

    Eine Zivilehe würde diesen Leistungsanspruch stoppen. Auch weitere Ansprüche, wie etwa Unterhaltszahlungen eines Partners/einer Partnerin nach einer Scheidung, können nach einer standesamtlichen Eheschließung verfallen.

    Kirchlich Heiraten: Hochzeit in der Kirche
    © Weddings by Tim

    Noch Fragen zur rein kirchlich stattfindenden Eheschließung?

    Wie Ihr sehen könnt, ist das Thema rein kirchlich zu heiraten sehr komplex und wirft stets weitere Fragen auf u.a. welche Unterlagen benötigt werden oder welche weiteren Voraussetzungen die Kirche einfordert.

    Wir hoffen, dass wir Euch einen ersten Eindruck verschaffen konnten und raten Euch, alle weiteren Informationen diesbezüglich beim zuständigen Pfarramt oder Pfarrer einzuholen. Diese können Eure Fragen zum konkreten Verfahren sicherlich beantworten.

    Wie kommt die Braut zur Kirche? Das könnt Ihr hier nachlesen!

    Und solltet Ihr noch auf der Suche seid, wie Ihr Eure kirchliche Zeremonie am besten gestalten könnt, schaut gerne hier vorbei.

    Sucht Ihr noch nach Inspirationen für Eurer Kirchenheft, dann schaut Euch gerne diesen tollen Artikel zu Kirchenhefte für Eurer Hochzeit an.

    Titelbild: © Zuzu Birkhof


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