Hochzeit feiern in Zeiten von Corona – Was ist erlaubt und was nicht?

Unser Alltag, unsere Arbeitswelt, unsere Freizeit werden derzeit durch das Coronavirus stark beeinflusst. Natürlich leidet auch die Hochzeitsplanung enorm unter den Einschränkungen. Wir halten Euch in diesem Artikel immer up to date über die aktuellen Bestimmungen, die für Veranstaltungen wie Trauungen und Hochzeitsfeiern in Eurem Bundesland gelten und was Brautpaare und Dienstleister zu beachten haben.

  1. Regelungen der Bundesregierung
  2. Aktuelle Verordnungen der einzelnen Bundesländer zu Hochzeiten und Trauungen
  3. Rechtliche Lage
  4. Verschieben der Hochzeit
  5. Hochzeit feiern trotz Corona
  6. Trauung und Hochzeit unabhängig voneinander feiern
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Corona, eine Pandemie wie aus einem Endzeit-Movie. Menschen dürfen nicht auf die Straße, man hält Abstand zu anderen Personen und alle tragen Masken. Aber leider schauen wir gerade keinen Fantasy-Film mit einem Super-Virus, das alle Menschen in Zombies verwandelt. Wir stecken mittendrin. Bis auf die Zombies vielleicht…

Covid-19, ein kleines Virus beherrscht derzeit die ganze Welt. Menschen werden krank, viele Menschen sind gestorben oder leiden an Spätfolgen des Virus. Und auch die Wirtschaft und die Bevölkerung werden wohl auch noch Monate über diese Pandemie hinaus, die Folgen dieser Krise spüren.

Mittlerweile gibt es in den Läden wieder Toilettenpapier und Nudeln, Kinder dürfen wieder auf die Spielplätze. Trotz vieler Lockerungen leben wir immer noch mit Einschränkungen, die unser Leben beeinflussen.

Große Konzerte, Sportveranstaltungen und Festivals wird es in diesem Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr geben. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August 2020 komplett abgesagt.

** Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert. Es werden keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen und es wird keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen.**

Brautpaar lässt Ballons fliegen
Bild: © Hut und Krone – Hochzeitsreportagen

Aber wie sieht es mit Hochzeitsfeiern aus?

So pauschal ist das leider gar nicht zu beantworten. Seit einigen Wochen werden die Einschränkungen immer weiter gelockert. Bei einem erneuten Anstieg der Reproduktionsrate von Covid-19 laufen wir allerdings Gefahr, dass wieder weitere Einschränkungen beschlossen werden. Das betrifft natürlich auch die Hochzeitsbranche enorm.

Denn Hochzeiten werden langfristig geplant und das macht die Planungen für Hochzeiten im Sommer und Herbst leider sehr schwierig.

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Grundsätzlich gilt für Hochzeitsfeiern laut Bundesregierung:

In welchem Rahmen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter stattfinden können, darüber entscheiden die Bundesländer in eigener Verantwortung. Dabei sind stets Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Presse- Und Informationsamt Der Bundesregierung

Die Entscheidung wer wo und wie trotz Corona feiern darf, obliegt der Landesregierung des Bundeslandes, in dem Eure Hochzeitsfeier stattfinden soll. Die Abstands- und Hygieneregelungen der Bundesregierung werden allerdings durch die individuellen Verordnungen und Auflagen der einzelnen Bundesländer nicht außer Kraft gesetzt.
Und tatsächlich gibt es hier derzeit einige Unterschiede, die sich aber von Woche zu Woche ändern können.

Daher werden wir diesen Artikel laufend aktualisieren, damit Ihr immer auf dem neuesten Stand seid, was die Bestimmungen in Eurem Bundesland zu privaten Feiern vorgeben.

Brautpaar wird mit Blütenkonfetti begrüsst
Bild: © Hut und Krone – Hochzeitsreportagen

Aktuelle Verordnungen der einzelnen Bundesländer zu Hochzeiten und Trauungen:

*** aktualisiert am 16.06.2020***

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Baden-Württemberg

  • Feiern im privaten Rahmen mit bis zu 20 Personen sind erlaubt
  • ab dem 09. Juni 2020 sind Hochzeitsfeiern in öffentlichen mietbaren Einrichtungen mit bis zu 99 Personen gestattet
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen

Bayern

  • derzeit keine Hochzeitsfeiern erlaubt
  • Update – 16. Juni 2020: Im Innenbereich darf mit maximal 50 Personen und im Außenbereich mit maximal 100 Personen gefeiert werden. Derzeit sind keine weiteren Auflagen bekannt.

Berlin

  • Hochzeitsfeiern und Eheschließung sind mit bis zu 50 Gästen gestattet
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Hochzeiten dürfen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich mit maximal 50 Personen gefeiert werden. Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden und eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden. Außerdem müssen angemessene Lüftungs- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

Brandenburg

  • private Hochzeitsfeiern mit bis zu 50 Personen sind gestattet
  • standesamtliche Eheschließungen sind in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Teilnehmern und unter freien Himmel mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Veranstaltungen mit bis zu 1000 sind erlaubt. Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden und eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden. Masken müssen nicht getragen werden. Ein Hygiene- und Lüftungskonzept muss eingehalten werden.

Bremen

  • standesamtliche Trauungen sind so kurz wie möglich zu halten und auf maximal 20 Personen begrenz
  • private Feiern unter freien Himmel sind mit bis zu 50 Teilnehmer gestattet
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Im Innenbereich darf mit maximal 20 Personen und im Außenbereich mit maximal 50 Personen gefeiert werden. Ein Mindestabstand von 1,50m muss und ein Hygienekonzept eingehalten werden.

Hamburg

  • standesamtliche Trauungen mit maximal 10 Teilnehmer inkl. der Standesbeamten sind gestattet. Die Gäste dürfen hierbei aus nur 2 verschiedenen Haushalten kommen*
  • Hochzeitsfeiern sind derzeit nicht möglich
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: In Hamburg sind nur standesamtliche Trauungen mit maximal 10 Personen inklusive des Standesbeamten erlaubt. Hochzeitsfeiern sind verboten.

Hessen

  • Hochzeitsfeiern sind unter Einhaltung strenger Hygieneregeln mit bis zu 100 Teilnehmern gestattet
  • Update – 16. Juni 2020: Hochzeiten dürfen mit maximal 100 Personen gefeiert werden. Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden und eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden. Die Maskenpflicht muss nur im Einzelfall eingehalten werden. Desinfektionsmittel muss verfügbar sein und das Hygienekonzept eingehalten werden. Außerdem muss 5m2 Platzbedarf pro sitzender Person und 10m2 Platzbedarf pro stehender Person gewährleistet sein.

Mecklenburg-Vorpommern

  • Hochzeitsfeiern sind mit maximal 30 Personen gestattet
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Hochzeiten dürfen mit maximal 75 Personen im Innenraum gefeiert werden. Eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten muss geführt werden und Abstands- und Hygieneempfehlungen sind geltend.

Niedersachsen

  • standesamtliche Trauungen und Hochzeitsfeiern sind auf 20 Teilnehmer begrenzt
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Hochzeiten dürfen mit maximal 50 Personen gefeiert werden. Hier gelten außerdem folgende Regeln für Gastronomiebetriebe: Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden, eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten muss geführt werden und es dürfen maximal 2 Haushalte an einem Tisch sitzen. Die Maskenpflicht gilt nur für das Servicepersonal. Tellerservice ist erlaubt, Selbstbedienung jedoch nicht. Hygienekonzept eingehalten werden.

Nordrhein-Westfalen

  • standesamtliche Trauungen sind gestattet*
  • Hochzeitsfeiern sind der derzeit nicht erlaubt
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Maximal 50 Personen sind erlaubt. Hygiene-Regeln müssen eingehalten & Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden. Maske und Mindestabstand sind keine Pflicht.

Rheinland-Pfalz

  • Hochzeitsfeiern im Freien sind mit bis zu 100 Personen gestattet
  • Trauungen im geschlossenen Raum dürfen nur mit 2 Haushalten stattfinden
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Im Innenbereich darf mit maximal 75 Personen und im Außenbereich mit maximal 150 Personen gefeiert werden. Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden und einen Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden. Die Maskenpflicht gilt und es müssen mindestens 10m2 Platzbedarf pro Person gewährleistet sein.

Saarland

  • Derzeit keine Hochzeitsfeiern erlaubt
  • Update – 16. Juni 2020: Im Innenbereich darf mit maximal 50 Personen und im Außenbereich mit maximal 100 Personen gefeiert werden. Veranstaltungen mit über 10 Personen müssen bei der Ortspolizei angemeldet werden. Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden und eine Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten geführt werden.

Sachsen

  • Keine Teilnehmerbegrenzung bei Trauung unter Einhaltungen der aktuellen Hygiene- und Abstandsbestimmungen
  • Hochzeitsfeiern sind nicht gestattet
  • Update – 16. Juni 2020: Maximal 50 Personen in Gastronomiebetrieben erlaubt aber keine Beschränkung der Personenanzahl auf dem Privatgrundstück. Ein Mindestabstand von 1,50m sowieso Hygieneregeln sollen eingehalten werden.

Sachsen-Anhalt

  • Privat organisierte Hochzeitsfeiern sind derzeit mit bis zu 20 Personen erlaubt
  • Eine fachkundig (professionell) organisierte Feier darf mit bis zu 100 Personen stattfinden
  • Ab dem 01. Juli 2020 sogar mit bis zu 250 Personen
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Es darf mit maximal 20 Personen im privaten Rahmen gefeiert werden. Bei einem fachkundig organisierten Fest, dürfen bis zu 100 Personen mit einem Mindestabstand von 1,50m zusammenkommen. Ein Mindestabstand von 1,50m muss eingehalten werden und Händelschütteln sowie Umarmen soll vermieden werden. Ein Hygiene- & Lüftungskonzept muss vorgehalten werden. Tanzen ist nur mit Angehörigen eines anderen Hausstandes oder nahen Verwandten erlaubt.

Schleswig-Holstein

  • Hochzeitsfeiern sind mit einer Begrenzung auf maximal 50 Personen gestattet
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen

Thüringen

  • Trauungen sind gestattet*
  • Hochzeitsfeiern sind derzeit nicht erlaubt
    * Unter Einhaltung der geltenden Hygiene-Bestimmungen
  • Update – 16. Juni 2020: Hier darf ohne Beschränkung gefeiert werden, lediglich eine Meldung bei Feiern mit mehr als 30 Personen muss beim zuständigen Landkreis vorgelegt werden. Kontaktverfolgung ist sicherzustellen (deshalb raten wir eine Liste zu führen) und Infektionsschutzvorkehrungen müssen getroffen werden.
Hochzeitspaar küsst sich nach der Trauung vor dem Standesamt
Bild: © Vasil Bituni Hochzeitsreportagen

Sollen wir unsere Hochzeit lieber absagen?

Die meisten Brautpaare haben sich für eine Hochzeit im Sommer entschieden und bangen seit dem Beginn der Covid-19 Pandemie um ihre Hochzeit. Die Vorfreude auf die eigentliche Feier geht da schnell mal verloren.

Denn…

  • Wie soll man unter den derzeitigen Umständen eine Hochzeit im Juni oder Juli planen?
  • Dürfen alle Gäste dabei sein oder müssen Gäste wieder ausgeladen werden?
  • Dürfen Familie und Freunde aus dem Ausland zur Hochzeit einreisen?
  • Werden Hotels wieder offen sein?
  • Darf meine Familie bei der Trauung im Standesamt anwesend sein?

Verständlicherweise liegt der Gedanke nahe, dass es wohl das bequemste ist, die Hochzeitsfeier einfach abzusagen und in einigen Monaten oder in den nächsten ein zwei Jahren eine Hochzeit im Kreis der Liebsten zu feiern, wenn sich alles wieder normalisiert hat.

Aber so leicht ist es leider nicht. Denn auch wenn der Gedanke für viele von Euch verlockend klingen mag, einfach alles abzusagen und diese Sorgen los zu sein, ist rechtlich gar nicht so einfach. Ihr seid wahrscheinlich schon feste Verträge mit Dienstleistern eingegangen, habt Anzahlungen geleistet, bereits ein Probeessen oder Termine für Besprechungen wahrgenommen.

Rechtliche Lage:

Mittlerweile gibt es in allen Bundesländern die Möglichkeiten, Eure Hochzeit in einem kleinen Rahmen stattfinden zu lassen. Es gibt also keine offiziellen behördlichen Anordnungen, die eine Hochzeitsfeier ausdrücklich untersagen.

Natürlich ist die durch das Coronavirus ausgelöste Pandemie nicht Euer verschulden, befreit aber Braut und Bräutigam sowie Dienstleister jedoch nicht von den jeweils geltenden AGBs, bzw. einem eventuellen Vertrag, den Ihr mit einem Dienstleister geschlossen habt.

Als erstes lohnt sich also ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bzw. die Stornobedingungen aller Dienstleister und Locations mit denen Ihr bereits einen Vertrag eingegangen seid. Dieser Vertrag gilt auch, wenn Ihr einem Angebot per E-Mail ausdrücklich zugesagt habt und eine Anzahlung geleistet habt. Es Bedarf keiner Unterschrift, wenn dies nicht offiziell Bedingung ist.

Sucht den persönlichen Kontakt

In jedem Fall solltet Ihr die jeweiligen Dienstleister kontaktieren und fragen, wie nun das weitere Vorgehen geplant ist. Viele Hochzeitsdienstleister bieten derzeit kostenfreie oder vergünstigte Umbuchungen auf neue Termine an. Sprecht also am besten mit Eurer Location, welche Termine im Winter oder im nächsten Jahr noch zur Verfügung stehen und versucht dann die bereits gebuchten Dienstleister mit ins Boot zu holen. So bleiben Euch anfallende Stornierungskosten erspart

Paar küsst sich nach der Trauung
Bild: © Judith Stoop Photography

Und vor Gericht?

Natürlich könnt Ihr absolut nichts für die derzeitige Situation, aber Ihr müsst Euch immer im Hinterkopf behalten: Die Dienstleister in der Hochzeitsbranche auch nicht. Würden nun dieses Jahr sämtliche Hochzeiten storniert werden und sämtlichen Paaren müssten vorab gezahlte Gelder zurückgezahlt werden, würden viele der Dienstleister die Pandemie nicht überstehen. Das wäre natürlich nicht nur für jeden individuell ein enormer Einschnitt, sondern auch für die gesamte Hochzeitsbranche fatal.

Daher entscheiden in diesen Fällen Richter in der Regel für einen Kompromiss. Das heißt, es wird geprüft, warum keine Einigung erzielt werden konnte. Und da gilt, wer sich gegen jede Optionen wehrt, hat den Einigungsprozess verhindert und das wird sich vor Gericht nachteilig auswirken.
Als oberste Prämisse für beide Vertragsparteien gilt, dass nach einer Einigung keiner der beiden einen weitaus größeren Nachteil haben soll.

Was solltet Ihr beachten, wenn Ihr Eure Hochzeit verschiebt?

Wenn Ihr Euch aufgrund der aktuellen Umstände durch das Coronavirus entschieden habt, Eure Hochzeit auf einen anderen Termin zu verschieben, solltet Ihr schnellstmöglich den Kontakt zu allen an Eurer Hochzeit beteiligten Dienstleister aufnehmen.

Natürlich haben Hochzeitsdienstleister im Idealfall nach der Krise viele Hochzeiten, bei denen sie mitwirken dürfen. Es kann also passieren, dass Euer zuvor gebuchter Dienstleister an Eurem Ausweichtermin leider nicht mehr zur Verfügung steht. Das ist natürlich sehr schade für beide Seiten. Sucht das persönliche Gespräch und schaut, ob ihr in diesem Fall eine andere Lösung findet.

Denkt an Eure Hochzeitsgäste

Auch Eure lieben Hochzeitsgäste haben sich natürlich sehr auf Eure Hochzeit gefreut. Haben sich wahrscheinlich frei genommen und eventuell ein Hotelzimmer gebucht. Versucht Eure Hochzeitsgäste nicht zu lange im Unwissenden zu lassen.

Eine aktualisierte Save-the-Date-Karte an Eure Hochzeitsgäste bringt Euren Gästen Klarheit und sie können sich auf Euren neuen Hochzeitstermin einstellen und natürlich freuen. Eine andere Option ist der schnelle Weg per WhatsApp oder E-Mail.

Eine Hochzet im Freien wegen Corona
Bild: © Vasil Bituni Hochzeitsreportagen

Hochzeit feiern trotz Corona? Was Ihr bei der Planung beachten solltet:

Wenn Ihr Euch trotz Covid-19 für eine Hochzeitsfeier in diesem Jahr entscheidet und die geltenden Regelungen in Eurem Bundesland eine Feier zulassen, gibt es hierbei einige Dinge, die Ihr beachten solltet.

  • Einhaltung der jeweils in Eurem Bundesland geltenden Bestimmungen und Regeln. Auch bei Hochzeitsfeiern ist der Mindestabstand zu Personen aus einem anderen Haushalt einzuhalten
  • Einhaltung der zu Eurem Termin offiziell geltenden Abstands- und Hygieneregelungen. Zusammen mit beteiligten Dienstleistern solltet Ihr ein konkretes Hygienekonzept erstellen.
  • Gästeliste: Ihr braucht als Veranstalter eine Liste aller Personen, die bei Eurer Hochzeit beteiligt waren. Wichtig sind hierbei die Kontaktdaten aller Haushalte.
  • Brautmode: Fragt in Eurem Brautmodengeschäft nach, ob Euer Brautkleid rechtzeitig zur Hochzeit eintreffen wird. Bei Brautmode aus dem Ausland kam es in den letzten Wochen auf Grund des Coronavirus zu Lieferengpässen
  • Draußen feiern: Verlegt Eure Hochzeitsfeier wenn möglich nach draußen. In vielen Bundesländern sind bei Feiern unter freiem Himmel mehr Personen zugelassen.
  • Verköstigung: Auf ein Büffet solltet Ihr wenn möglich in Zeiten von Corona verzichten und Euren Gästen ein Menü anbieten. Möchtet Ihr nicht auf ein Büffet verzichten, sprecht mit Eurer Location oder Eurem Caterer. Je nach Bestimmungen in Eurem Bundesland, sind Büffets unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
  • Risikogruppe: Personen, die zur gefährdeten Risikogruppe gehören, sollten nicht an Eurer Hochzeit teilnehmen, bzw. sollten sie nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei den Feierlichkeiten anwesend sein.
  • Sollten Personen unter Euren Gästen dabei sein, die aufgrund des Coronavirus nicht an einer großen Feier teilnehmen möchten, seid Ihnen nicht böse und habt Verständnis. Wir befinden uns derzeit in einer absoluten Ausnahmesituation und jeder versucht, den für sich besten Weg zu finden, mit Corona umzugehen.
eine kleine Hochzeit in Zeiten von Corona
Bild: © Melten Salb Photography

Die Hochzeitsfeier unabhängig von der Trauung feiern

Erst die Trauung, später die Hochzeit! Auch wenn Ihr Euch dazu entschlossen habt, Eure Hochzeitsfeier in den Herbst, Winter oder sogar in das nächste Jahr zu verlegen, habt Ihr natürlich trotzdem die Möglichkeit, bereits jetzt zu heiraten.
Trauungen sind derzeit in jedem Bundesland erlaubt. In einigen Bundesländern dürfen sogar, wenn es der Platz erlaubt, alle Gäste bei der Trauung anwesend sein.

Viele Brautpaare feiern derzeit eine Trauung im kleinen Rahmen. Wer einen eigenen Garten hat, kann zum Beispiel eine kleine Mini-Hochzeit im Anschluss an die Trauung feiern. Die große Sause kann dann einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. So könnt Ihr Euren großen Tag sogar zweimal feiern.

Wir hoffen, trotz der Umstände könnt Ihr Euren Start ins Eheleben gebührend feiern. Schaut regelmäßig vorbei, wir werden Euch in diesem Artikel über aktuelle Entwicklungen, Lockerungen und Maßnahmen stets auf dem Laufenden halten.

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Titelbild: © Mona und Reiner

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