Wenn zwei den Bund fürs Leben schließen, dann beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Auch bei den Finanzen kann es dann viel rosiger aussehen, denn Ehepaare haben die Möglichkeit, bei Steuern, Versicherungen und Kontoführung ordentlich zu sparen. Dazu müssen jedoch möglichst zügig nach der Hochzeit bestimmte Schritt in die Wege geleitet werden.
Steuerersparnis – So geht’s
Ehepaare, die vor der Hochzeit jeder für sich eine Steuererklärung erstellt und abgegeben haben, können sich gemeinsam veranlagen lassen oder sind zur gemeinsamen Veranlagung durch die Wahl der Steuerklasse verpflichtet. Der Gesetzgeber sieht für Verheiratete andere Steuerklassen als für Unverheiratete vor, die sich nach dem Einkommen beider Partner richten und somit wiederum einen deutlichen Sparvorteil bedeuten.
Ehepaare werden automatisch in die Lohnsteuerklasse 4 eingeordnet, sie können aber je nach Verdiensthöhe auch eine der folgenden Steuerklassenkombinationen auf Antrag wählen:
- 4/4 – Verdienst beider Partner zeigt sich in etwa gleich hoch
- 4/4 mit Faktor – Verdienst beider Partner ist unterschiedlich hoch
- 3/5 – Deutliche Unterschiede im Verdienst (der Partner, der wesentlich mehr verdient, wählt Steuerklasse 3)
Eine weitere Option, die für Ehepaare, bei denen der Verdienstunterschied groß ist, in Frage kommt, ist das Ehegattensplitting. Hier werden die Einkommen der Partner addiert, die Summe geteilt und der hälftige Anteil für jeden Partner versteuert. Das Ehegattensplitting ist angeraten, wenn einer der Ehepartner mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient.
Nicht nur bei der Lohnsteuer lässt sich sparen, auch auf Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer sowie Freibeträge für Kapitalerträge wirkt sich die Hochzeit positiv aus:
- Bis zu 500.000 Euro sind bei gegenseitigen Schenkungen oder Vererbungen steuerfrei.
- Verkaufen sich die Ehepartner gegenseitig Immobilien oder Grundstücke, so entfällt die Grunderwerbssteuer.
- Der Freibetrag für Kapitalerträge erhöht sich bei Eheleuten auf 1.602 Euro jährlich (Unverheiratete 801 Euro).
Versicherungen zusammenlegen – Aus zwei mach eins
Die Hochzeit ist zudem ein guter Grund, einen Blick auf bestehende Versicherungen zu werfen, denn einige Policen können zusammengelegt werden, bei anderen lassen sich mitunter die Tarifkonditionen durch den neuen Status ändern. Versicherungen, die Ehepaare in der Regel zusammenlegen können, sind z.B. Hausrat und Haftpflicht, Rechtsschutz, KFZ-Versicherung, Auslandskrankenversicherung.
In der Praxis kann das Zusammenlegen so aussehen, dass z.B. einer der Ehepartner seine Versicherung kündigt und in die Versicherung des anderen mitaufgenommen wird. Dabei sollten sich die Eheleute immer für die Bestandpolice entscheiden, die Ihnen die besseren Konditionen bietet. Es kann sich aber auch lohnen, beide Altverträge zu kündigen und zusammen einen neuen Versicherungsvertrag zu besten Konditionen bei einer ganz anderen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
Ehepaare benötigen je nach Voraussetzung nur noch eine Krankenversicherung – Der Ehepartner kann in die Krankenversicherung des anderen mitaufgenommen werden und ist dann kostenlos mitversichert, wenn er selbst nur einen geringfügigen Verdinest auf 450 Euro-Basis oder überhaupt keine Einnahmen aus nichtselbstständiger, selbstständiger oder freiberuflicher Arbeit hat. Dies funktioniert jedoch nur, wenn beide Ehepartner zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren.
Der Trauschein wirkt sich weiterhin positiv auf die Altersvorsorge aus. Nach dem Tod des Ehepartners erhält der überlebende Partner eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse, vorausgesetzt, es wurden für den verstorbenen Partner Rentenversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt, entweder aus dem Arbeitslohn oder im Rahmen einer freiwilligen Einzahlung in die Rentenkasse (bei Selbstständigen). Um diese Witwen- oder Witwerrente zu erhalten, muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Ausnahme: Der verstorbene Ehepartner ist durch einen Unfall ums Leben gekommen.
Bei Lebensversicherungen und Unfallversicherungen sollte das Bezugsrecht nach der Hochzeit geändert werden, besitzt jeder der Partner eine solche Versicherung, so kann überlegt werden, ob sich beide gegenseitig als Begünstigte einsetzen, damit die Leistung im Todesfall an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt wird.
Kontoführung: Gemeinschaftskonto/Einzelkonten für Ehepaare
Diese Frage stellt sich unweigerlich und das moderne Ehepaar von heute denkt auch hier vorausschauend. Denn bei den gemeinsamen Finanzen hört manchmal auch die Liebe auf. Ein Gemeinschaftskonto hat den Vorteil, dass Kontoführungsgebühren eingespart werden, es ist jedoch in erster Linie hilfreich, um Gelder aus dem gemeinsamen Topf zu verwalten, etwa für die laufenden gemeinsamen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen.
Das Gemeinschaftskonto kann als Und-Konto bzw. Oder-Konto eröffnet und geführt werden. Das Oder-Konto ist der unkomplizierte Weg, denn hier sind beide Ehepartner gleichermaßen verfügungsberechtigt, anders als beim Und-Konto, bei dem sämtliche Transaktionen die Zustimmung beider Ehepartner benötigen. Im Finanzalltag wäre das extrem aufwendig und komplex, weshalb diese Variante ausscheidet.
Das Oder-Konto setzt allerdings großes Vertrauen in den Partner voraus, denn er kann im Prinzip auch vorhandenes Guthaben komplett abheben und rein theoretisch auf nimmer wiedersehen verschwinden. Gut, das ist die große Schule der Schwarzmalerei, aber gerade wenn es mal nicht mehr so harmoniert oder kurz vor einer Trennung soll so etwas schon vorgekommen sein. Für das Gemeinschaftskonto in jeder Variante haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch, d.h. die Bank kann den Ausgleich von Verbindlichkeiten, z.B. Dispokredit, von beiden Ehepartnern fordern, unabhängig davon, wer über den Dispo tatsächlich verfügt hat.
Ein Gemeinschaftskonto hat seine Vorteile, es zeigt aber auch Nachteile als Oder-Konto, denn bei Scheidung oder im Todesfall können Probleme mit der Vermögensaufteilung auftreten, wenn keine rechtlich gültigen und am besten notariell beglaubigten Vereinbarungen getroffen wurden. Ansonsten wird nach geltendem deutschem Recht verfahren.
Experten empfehlen, dass Ehepaare, von denen jeder Partner Arbeitseinkommen bezieht, jeweils ihre eigenen Girokonten weiterführen und ein Gemeinschaftskonto speziell für die gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben eröffnen, um somit ein Stück weit finanzielle Eigenständigkeit zu behalten und finanzielle Verluste im Falle eines Falles zu minimieren.
Wer sich von Anfang an für kostenlose Girokonten entscheidet, der zahlt ohnehin keine Kontoführungsgebühren. Und wer noch Gebühren zahlt, der kann ja nach der Hochzeit die Bank für sein eigenes Girokonto wechseln und sich dabei auch gleich nach einem kostenlosen Gemeinschaftskonto umschauen.
Für weitere Formalitäten und rechtliche Themen könnt Ihr auch gerne hier vorbeischauen, wir können sicher helfen. :)
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