Mit Eurer Heirat und der offiziellen Eheschließung im Standesamt sind einige Formalitäten und auch rechtliche Angelegenheiten verbunden, die Ihr beachten müsst. Beispielsweise solltet Ihr Euch überlegen, ob Ihr einen Ehevertrag aufsetzen möchtet, wie die künftige Namensführung aussieht und wie die Finanzen nach der Hochzeit geregelt werden sollen. Wir geben Euch einen Überblick über diese sehr wichtigen Themen, sodass Ihr bestens für alle formellen Angelegenheiten gewappnet seid!
Formalitäten zur Hochzeit im Standesamt
Die standesamtliche Trauung ist oftmals mit mehreren Behördengängen verbunden, da Ihr verschiedene Unterlagen wie Meldebescheinigungen und Abschriften aus dem Geburtsregister (Geburtsurkunde) benötigt. Je nach Familienstand, also wenn Ihr bereits geschieden oder verwitwet seid, braucht Ihr weitere beglaubigte Dokumente, die das belegen. Also eine Scheidungsurkunde oder eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners.
Bei einer Eheschließung im Ausland oder wenn ein Partner eine andere Staatsangehörigkeit innehat, müsst Ihr weitere Vorkehrungen treffen und benötigt zusätzliche Unterlagen, beispielsweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses und weitere Dokumente solltet Ihr schon zur Anmeldung, circa 6 Monate vor der eigentlichen Trauung im Standesamt, der Standesbeamt*in vorlegen.
Außerdem solltet Ihr Euch bis zu diesem Termin überlegen, wie Euer Ehename lauten soll. Ob einer von Euch den Nachnamen des anderen annimmt, beide Ihren Nachnamen behalten oder einer von Euch einen Doppelnamen tragen wird. Laut dem deutschen Namensrecht darf ein Kind aber keinen Doppelnamen annehmen, sondern nur einen alleinstehenden Familiennamen.
Die Namensänderung ist ebenfalls mit einigen Behördengängen und formellen Angelegenheiten verbunden, da anschließend der Personalausweis, Reisepass und weitere Dokumente neu ausgestellt werden müssen.
Mit der Eheschließung beim Standesamt könnt Ihr dann Eure Heiratsurkunde erhalten, die Eure Ehe offiziell durch den/die Standesbeamt*in bestätigt und sie rechtsgültig macht.
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Zur Hochzeit steht bei vielen die Frage im Raum, ob Anspruch auf Sonderurlaub besteht – sowohl für das Brautpaar als auch für die Gäste. Die Hochzeit gehört mit zu den häufigsten Gründen für einen Sonderurlaub – es gibt allerdings keine klare gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Sonderurlaub von dem Arbeitgeber genehmigt werden muss. Genauere Infos erhaltet Ihr unter dem Link weiter unten!
Die Rechte und Pflichten der Eheleute sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Auch wenn heutzutage leider viele Ehen geschieden werden, heißt es im BGB heute noch, dass der Bund der Ehe fürs Leben eingegangen wird und die Ehegatten füreinander verantwortlich sind. Das bedeutet unter anderem, dass Ihr als Ehepartner die Pflicht der Fürsorge und des Beistands gegenüber dem anderen erfüllen müsst.
Außerdem setzt eine Ehe unter anderem voraus, dass Ihr einen gemeinsamen Wohnsitz habt und dort zusammenlebt. Solltet Ihr getrennt leben ohne einen besonderen Grund, kann Euch eine Scheinehe vorgeworfen werden.
Selbstverständlich hat eine Ehe auch steuerliche Folgen und Vorteile und noch weitere Rechtsfolgen, die Ihr zu beachten habt.
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Ehepaare, die keinen Ehevertrag aufgesetzt haben, leben in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass Vermögen und Einnahmen getrennt voneinander verwaltet werden. Ein hohes Vermögen oder aber Schulden bleiben die des einzelnen Partners und werden mit der Eheschließung nicht von dem anderen automatisch mit übernommen.
Im Falle einer Scheidung werden die finanziellen Belange gerecht geregelt, darunter der sogenannte Zugewinnausgleich, die Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich.
In einem Ehevertrag könnt Ihr folgende Formalitäten festhalten und individuell klären, wie die Regelungen dann bei einer Scheidung aussehen sollen:
- Güterstand
- Versorgungsausgleich
- Nachehelicher Unterhalt
Der Vertrag muss nicht unbedingt vor der Hochzeit geschlossen werden, sondern kann auch noch während der Ehe aufgesetzt werden. Der Ehevertrag muss allerdings von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden, damit er rechtskräftig ist.
Die gemeinsamen Finanzen
Die gemeinsamen Finanzen sind, wie oben beim Ehevertrag schon deutlich wurde, eine wichtige Angelegenheit. Immerhin ändern sich diese unter anderem dadurch, dass Ihr nach Eurer Hochzeit eine andere Steuerklasse habt und Ihr einiges sparen könnt. Überlegt Euch, ob Ihr ein zusätzliches Gemeinschaftskonto eröffnen möchtet und welche Art von Konto (Und-Konto oder Oder-Konto) Ihr dafür wählt.
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