Die Namenswahl und Namensänderung des Nachnamens nach der Hochzeit stellt für viele eine Herausforderung dar. Das Risiko, etwas zu vergessen ist hoch und es warten Behördengänge und eine Menge Papierkram auf einen. Dies ist daher also der unromantische, bürokratische Teil der Hochzeit.
Zum Glück ist aber alles halb so schlimm und mit der richtigen Vorbereitung und Checkliste schnell vollbracht. Auf was Ihr alles achten müsst und wie die Namensänderung nach der Hochzeit zum Kinderspiel wird, haben wir Euch hier zusammengefasst.
Wo muss der Name nach der Hochzeit geändert werden?
- Personalausweis
- Reisepass & sonstige Ausweise
- Führerschein (optional)
- Krankenkasse
- Arbeitgeber
- Bank
- Versicherung
- KFZ Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein
- Klingelschild, Briefkasten
- Verträge (Handy, Gas, Strom)
- Vermieter/ Mieter
Herzlichen Glückwunsch!
Wir wünschen Euch von Herzen alles Gute zu Eurer Verlobung und wir freuen uns sehr, dass Ihr den Schritt gewagt habt, Euer Leben miteinander zu verbringen. Wahrscheinlich seid Ihr gerade mitten in der Hochzeitsplanung und habt Euch zu der Namensänderung nach der Hochzeit schon ein paar Gedanken gemacht. Werdet Ihr den gleichen Ehenamen führen oder wollt Ihr doch Eure eigenen behalten?
Wenn sich einer von Euch entschieden hat den Namen des Verlobten entweder "halb oder ganz" (z.B. Doppelnamen) anzunehmen, findet Ihr hier alle relevanten Fristen, Infos und eine super Checkliste, damit auch alles ganz einfach wird und Ihr nichts vergesst. (Für Ausländische Staatsbürger werden weitere Dokumente benötigt, informiert Euch hier gerne bei den zuständigen Behörden.)
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Welche Fristen bei der Namensänderung beachtet werden müssen
Da wir Euch direkt beruhigen wollen, gehen wir an dieser Stelle direkt auf die Fristen ein, denn: Für den Namenswechsel und die Änderung des Nachnamens gibt es keine Frist!
Es heißt also erstmal durchatmen… Solltet Ihr Euch als Brautpaar vor der Hochzeit nicht entscheiden können, wie Ihr es mit der Namensänderung nach Hochzeit machen wollt, ist das überhaupt kein Problem. Ihr habt im Prinzip Euer Leben lang Zeit, über den neuen Nachnamen zu entscheiden. Allerdings kommen zusätzliche Kosten in Höhe von 15 bis 20 Euro auf Euch zu, wenn Ihr erst nach der Hochzeit entscheidet die Namensänderung durchzuführen. Anders wird es aber natürlich sobald Ihr Kinder habt und es um den gemeinsamen Familiennamen geht. Was ihr da beachten müsst, haben wir Euch weiter unten zusammengefasst.
Der häufigste Fall ist aber, dass ein Teil des Brautpaares seinen Namen mit der Heirat ändern möchte. In diesem Szenario solltet Ihr den Standesbeamten bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung im Standesamt darüber in Kenntnis setzen, damit dieser alle nötigen Dokumente wie die Heiratsurkunde vorbereiten kann.
Möglichkeiten der Namensänderung nach der Hochzeit
Dass die Frau automatisch den Familiennamen des Mannes annimmt, ist längst nicht mehr aktuell. Im Gesetzbuch bzw. Namensrecht gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie man die Namensänderung nach der Hochzeit in einer Ehe handhaben kann.
- Beide Eheleute behalten ihre Geburtsnamen – Die einfachste Variante ist, dass jeder seinen Geburtsnamen behält. So hat keiner die große Aufgabe ein kleines Stück seiner Identität aufzugeben. Sollet Ihr aber Kinder bekommen, müsst Ihr Euch für einen Nachnamen entscheiden, den die Kinder übernehmen und so wird automatisch einer von Euch nicht so heißen wie sie.
- Einer nimmt den Nachamen des Anderen an
Die häufigste Variante der Namensänderung ist die Führung eines gemeinsamen Familiennamens, hier kann sowohl die Frau den Namen des Mannes als auch der Mann den Namen der Frau annehmen. Wie Ihr Euch entscheidet wer welchen Nachnamen annimmt, hat mit vielen Faktoren zu tun. Welcher Name ist schöner? Wer hängt mehr an seinem Namen? … - Einer trägt einen Doppelnamen
Viele Brautpaare entscheiden sich dazu, dass entweder der Mann oder die Frau einen Doppelnamen trägt. Hier würde beispielsweise Frau Müller, die Herrn Schmitt heiratet, entweder Frau Müller-Schmitt oder Frau Schmitt-Müller heißen. Welche Reihenfolge Ihr bei der Namensänderung nach der Hochzeit wählt, ist ganz Euch überlassen. Kinder können aber keinen Doppelnamen annehmen, Ihr solltet Euch dann also trotzdem für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden, den die Kinder dann zukünftig tragen würden.
Wem muss ich die Namensänderung nach der Hochzeit mitteilen?
Dass man seinen Namen auf dem Personalausweis und dem Reisepass ändern muss, ist für viele von Euch bereits bekannt. Leider gibt es aber noch sehr viel mehr Dokumente, wo man die neue Namensänderung nach der Hochzeit angeben muss, damit auch alles rechtlich richtig verläuft. Hier haben wir Euch kurz ein paar Punkte aufgeschrieben, zu denen wir noch etwas sagen wollen. Keine Sorge, wir haben Euch unten noch eine Checkliste erstellt, wo alles Wichtige kurz und übersichtlich aufgelistet wird.
- Personalausweis, Reisepass und sonstige Ausweise
Der Personalausweis ist das wichtigste Dokument, was so schnell wie möglich geändert werden muss, denn ein Ausweis mit altem Namen ist UNGÜLTIG. Der erste Behördengang sollte also direkt nach der Hochzeit beim Einwohnermeldeamt geschehen, denn ein Ausweis braucht ca. 3-6 Wochen zur Bearbeitung. Hier kommen ca. 20-30 Euro Kosten für die Namensänderung auf Euch zu.
Wenn Ihr sowieso schon beim Einwohnermeldeamt seid, könnt Ihr natürlich auch direkt den Pass ändern, leider kommen hier ebenfalls Kosten zwischen 30 und 60 Euro auf Euch zu. Achtet darauf, dass Ihr, je nachdem wann Ihr Eure Flitterwochen macht, den richtigen Nachnamen bei der Buchung angebt um Komplikationen zu vermeiden.
- Führerschein
Der Führerschein ist eigentlich das einzige Dokument für den täglichen Gebrauch, das Ihr nicht ändern lassen müsst. Hier reicht das Vorzeigen mit dem Personalausweis, denn Euer Geburtsname wird selbstverständlich auf dem Ausweis vermerkt. - Krankenkasse
Die Krankenkasse muss natürlich auch so schnell wie möglich über die Namensänderung nach der Hochzeit informiert werden, damit Ihr eine neue Krankenkassenkarte erhaltet. Schaut hier gerne auf die Internetseite der jeweiligen Krankenkasse, da es bei manchen reicht, eine E-Mail zu schreiben und bei anderen muss man persönlich vorbeikommen. Wir haben Euch unten eine E-Mail Vorlage angehängt, die Ihr ganz einfach ausfüllen und zusenden könnt. - Banken
Weitere wichtige Karten, die man ändern muss, sind die Bankkarten. Hier muss ja die Unterschrift auf der Bankkarte mit der des Personalausweises übereinstimmen. Damit Euch also kein Betrug oder die Führung falscher Bankkarten angehängt wird, sollte die Bank schleunigst über die Namensänderung informiert werden. Dies geht in den meisten Fällen auch ganz einfach per Mail. - Versicherung
Auch der Versicherung sollet Ihr so schnell wie möglich Bescheid geben, damit sie bei jeglichem Unfall direkt weiß, wer Ihr seid und auch zahlt. Anderenfalls muss erst die Heiratsurkunde gesucht und vorgezeigt werden und in solchen Situationen kommt einem das meistens garnicht gelegen. - Zur Beruhigung:
Auszeichnungen, Urkunden, Zeugnisse etc. müssen natürlich nicht nachträglich geändert werden. Hier reicht immer die beglaubigte Eheurkunde bzw. Heiratsurkunde, vielleicht sogar alleine der Ausweis mit Geburtsnamen, um die Rechtmäßigkeit zu beweisen.
Was kostet die Namensänderung?
Namensänderung der Kinder nach der Heirat – Was Ihr beachten solltet
Habt Ihr bereits ein oder mehrere Kinder vor Eurer Eheschließung bekommen? Und Ihr wollt den Namen Eurer Kinder noch auf den neuen Familiennamen ändern? Dann wollen wir Euch hier erklären, was es zu beachten gibt.
Wenn das Kind unter 5 Jahren ist, wird der Familienname des Kindes automatisch geändert. Wenn es jedoch älter als 5 ist, müsst Ihr eine Ehenamenbestimmung einreichen. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind diese dann selbst mit Zustimmung der Eltern einreichen.
Sollte der Fall eintreten, dass Ihr bei der Hochzeit beide Eure Geburtsnamen behält, jedoch beim Nachnamen des Kindes noch eine Namensänderung vornehmen wollt, könnt Ihr dies bis 3 Monate nach der Hochzeit tun. Hier gelten die gleichen Altersbestimmungen wie im oberen Punkt. Denkt daran, dass Ihr die Geburtsurkunde des Kindes ändern müsst und hier Kosten in Höhe von ca. 10 Euro auf Euch zukommen. Zudem möchten wir noch einmal erwähnen, dass die Annahme eines Doppelnamens bei Kindern nicht möglich ist.
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Eine Checkliste für die Namensänderung
Im Folgenden haben wir Euch alles Wichtige einmal in einer Checkliste aufgelistet, damit Ihr bei der Namensänderung auch nichts vergessen könnt. Hier sind kleinere Dinge wie z.B. die Änderung des Namens am Briefkasten aufgelistet, aber auch sehr wichtige Dokumente, die wir fett hervorgehoben haben.
- Personalausweis
- Reisepass
- Klingelschild
- Briefkasten
- Ggf. Führerschein
- KFZ Zulassungsbescheinigung und Fahrzeugschein
- Bank
- Arbeitgeber
- Versicherungen
- Verträge (Handy, Gas, Strom)
- Vermieter/Mieter
- Sonstige Ausweise (Organspendeausweis, Bibliotheksausweis, Verein …)
Ein Musterbrief für die Namensänderung
Hier findet Ihr eine Vorlage für die Namensänderung nach der Hochzeit, die Ihr gerne an alle relevanten Ansprechpartner senden könnt. Scannt Eure beglaubigte Eheurkunde einfach ein und fügt sie an, dann wird die Namensänderung nach Hochzeit auch meistens ohne Rückfragen durchgeführt. Sollet Ihr eine neue Adresse haben, da ihr zusammengezogen seid, solltet Ihr diese bei Bedarf auch direkt mitsenden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund von meiner Hochzeit am XX.XX.XX hat sich mein Nachname geändert. Er lautet nun XXX und ich würde Sie bitten, dies in Ihren Unterlagen entsprechend abzuändern.
Im Anhang erhalten Sie eine Kopie meiner Eheurkunde und bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich sehr gerne jederzeit bei mir melden.
Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen
XXXX (neuer Name)
Namensänderung in zweiter Ehe
Vollständigkeit Halber möchten wir Euch noch kurz die Regeln nahebringen, falls Ihr schon einmal geschieden seid. Wenn Ihr den Namen Eures Ex-Ehepartners angenommen und sich Euer Familienstand leider geändert habt, könnt Ihr nach der Ehe natürlich den Familiennamen behalten. So heißt Ihr nach wie vor wie Eure Kinder.
Selbstverständlich könnt Ihr aber auch problemlos Euren Geburtsnamen wieder annehmen. Solltet Ihr nun erneut heiraten und den Namen Eures Ex-Partners noch tragen, kann auch der neue Partner diesen Namen annehmen.
Wir wünschen Euch eine wunderschöne Hochzeit und ganz viel Glück und Freude in Eurer Ehe!
Titelbild: © Gloria Schwan
Solltet Ihr Fragen zu rechtlichen Themen zur Hochzeit haben, könnt Ihr gerne hier noch einmal vorbeischauen.
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