Die Wahl der Trauzeugen und Brautjungfern für den großen Tag ist nicht leicht. Man braucht jemanden, auf den man sich verlassen kann und der einem mit Rat und Tat zur Seite steht. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, stellen wir hier die Aufgaben und Pflichten der Trauzeugen und der Brautjungern vor.
Die Trauzeugen
Die Trauzeugin ist sozusagen die erste Brautjungfer. Sie sollte der Braut wirklich sehr nahe stehen und sie gut kennen, um in hektischen Momenten und bei Problemen zu wissen, wie sie die Braut wieder beruhigen kann, ohne dass Chaos ausbricht.
Auch während der Planung sollte sie immer als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und organisatorische Aufgaben mit übernehmen, soweit es vom Brautpaar gewünscht ist.
Auch die Planung des Junggesellinnenabschieds ist Sache der Trauzeugin und der restlichen Brautjungfern. Dabei sollte, genau wie bei lustigen Spielchen für die Hochzeitsfeier, immer auf die Vorstellungen des Brautpaares geachtet werden.
Natürlich hat auch der Bräutigam einen Trauzeugen, der ebenso für einen unvergesslichen Abschied aus dem Junggesellendasein sorgen sollte und dem werdenden Ehemann bei der Anzug- und Ringauswahl sowie in den Stunden vor der Eheschließung mit Rat und Tat zur Seite steht. Außerdem ist er auch derjenige, der dafür zuständig ist, die Ringe in die Kirche zu bringen.
Während der Trauung und der anschließenden Feier sorgen die Trauzeugen für einen reibungslosen Ablauf und versorgen die Brautleute mit allem, was sie eventuell benötigen könnten. Deswegen sollten Trauzeuginnen nie auf eine gut sortierte Handtasche verzichten.
Dinge, die darin nicht fehlen dürfen, sind:
- Blasenpflaster, falls die Brautschuhe oder auch die eigenen zu drücken beginnen
- Taschentücher für das Brautpaar und gerührte Hochzeitsgäste
- Nadel und Faden für kleine Notfall-Reparaturen
- Telefonnummern vom Fotografen, der Kirche und dem Ort der Veranstaltung
- Eine kleine Apotheke mit Kopfschmerztabletten, etwas zur Beruhigung und gegen Übelkeit
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Gesetzliche Pflichten
Auch vor dem Gesetz haben die Trauzeugen eine wichtige Funktion. Bei der standesamtlichen Trauung bezeugen und unterschreiben sie neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten die Hochzeitsurkunde. Seit 1998 sind in Deutschland keine Trauzeugen mehr vorgeschrieben, werden aber trotzdem noch gerne eingesetzt. Die rechtlichen Anforderungen an einen Trauzeugen sind die Volljährigkeit, der Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes und die körperliche Anwesenheit während der Eheschließung.
Die Brautjungfer(n)
Vor allem in den USA hat man in den meisten Fällen mehr als nur eine Brautjungfer. Die beste Freundin, Schwestern, Schwestern des Bräutigams und auch Cousinen nehmen dieses Amt ein.
Und auch der Bräutigam hat in der Regel mehrere Groomsmen (männl. Pendant zur Brautjungfer) an seiner Seite. Früher sollten die Brautjungfern in ihren schönen Kleidern vorausschreiten und die Aufmerksamkeit der bösen Geister auf sich, und damit weg vom Brautpaar, lenken.
Heute ist diese Tradition eher der moralischen Unterstützung während der Planungsphase und am Hochzeitstag selbst gewichen. Neben der Trauzeugin sorgen auch sie dafür, dass es der Braut an ihrem Hochzeitstag an nichts fehlt und alles reibungslos verläuft.
Sie begleiten die Braut in die Kirche, tragen ihre Schleppe und kümmern sich später um den Ablauf der Spiele und Reden auf der Hochzeitsfeier. Je nach Absprache halten traditionell die erste Brautjungfer und der Trauzeuge des Mannes stellvertretend für die anderen Brautjungfern und Groomsmen eine Rede für das Brautpaar, aber auch mehrere oder alle können dies zusammen übernehmen.