Anmeldung zur Eheschließung – In maximal 10 Schritten alle Unterlagen zusammen

Die Zustimmung zur Heirat ist schnell gegeben, wenn die Liebe stimmt. Die Vorfreude auf die Hochzeit ist groß. Doch wer heiraten will, hat zunächst einen echten Marathon der Organisation vor sich.

Denn einen großen Teil der Organisation beansprucht die Bürokratie. Einfach so zum Standesamt oder in die Kirche gehen, heiraten, Party organisieren, fertig ist die Ehe? Schön wär’s, ist aber leider nicht!

Allein für die staatliche Anmeldung zur Eheschließung und dafür, alle möglichen Fristen, Termine und Dokumente einzuhalten bzw. beizubringen, braucht jedes Brautpaar einiges an Fleiß und Ausdauer.

Dieser Artikel hilft Euch dabei, nichts zu vergessen und alles zur richtigen Zeit bei der richtigen Stelle zu beantragen. Hier findet Ihr alle Informationen zur Anmeldung zur Eheschließung und jede Menge nützlicher Tipps, wie es hier und da flüssiger läuft!

Inhaltsverzeichnis
    Wer in die Ehe will, muss erstmal über die Hürden der Bürokratie
    Wer in die Ehe will, muss erstmal über die Hürden der Bürokratie.

    Heiraten ist nicht einfach nur eine Sache der Liebe, sondern auch eine der Organisation.

    Notwendige Unterlagen für die Anmeldung zur Eheschließung

    Bevor Ihr überhaupt heiraten könnt oder ggf. mit dem Pfarrer oder Geistlichen Eures Vertrauens Eure zusätzliche religiöse Trauung besprechen könnt, braucht Ihr zunächst etliche Dokumente. Die sind für die rechtlich obligatorische Eheschließung vor dem Staat erforderlich. Im Allgemeinen fordert das zuständige Standesamt dafür von Euch beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Dokumente.

    5 unbedingt notwendige Unterlagen zur Eheschließung im Überblick (geordnet nach Relevanz):

    1. Personaldokumente: Braut und Bräutigam benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
    2. Einbürgerungsnachweis: Besaß einer der Partner nicht von Anfang seines Lebens an die deutsche Staatsbürgerschaft, so muss sie oder er zusätzlich zu den obligatorischen Personaldokumenten auch die Einbürgerungsurkunde im Original vorlegen. Natürlich sind auch internationale Ehen zulässig, dazu später mehr.
    3. Geburtsnachweis: Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Eures Geburtsortes ist ebenso erforderlich. Dieses Dokument stellt für gewöhnlich das Standesamt Eures Geburtsortes aus. Es ist nicht zu verwechseln mit der Geburtsurkunde und darf bei Antrag nicht älter sein als sechs Monate.
    4. Titelnachweis: Will einer der Partner seinen Titel, zum Beispiel Professor oder Doktor, bei der Hochzeit in die Dokumente schriftlich mit eingetragen wissen, benötigt sie oder er dafür die entsprechende Urkunde des ausstellenden Instituts.
    5. Nachweis Familienstand und Wohnsitz: Mit einer sog. erweiterten Meldebescheinigung weist Ihr neben Eurer Nationalität nach, welchen Familienstand Ihr habt und wo genau Euer Wohnsitz gemeldet ist. Diese Unterlagen stellen Euch die zuständigen Meldebehörden Eures Hauptwohnsitzes aus. Auch diese Dokumente dürfen bei Antrag nicht älter als sechs Monate sein.

    5 weitere Unterlagen zur Eheschließung je nach Einzelfall (von A-Z):

    1. Erneute Eheschließung nach Scheidung: War einer der beiden Partner bereits einmal im Leben verheiratet, will das Standesamt einen Nachweis sehen, dass die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft rechtmäßig aufgelöst wurde. Im Falle einer vorherigen Ehe ist dafür ein Auszug aus dem Eheregister mit dem Vermerk über die Auflösung erforderlich, bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist es ein Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Beide Dokumente dürfen bei Antrag wieder nicht älter als sechs Monate sein. Bringt am besten zur Sicherheit ggf. noch Euer rechtskräftiges Scheidungsurteil mit.
    2. Erneute Eheschließung nach Tod des Partners: Heiraten Witwen oder Witwer erneut, nachdem der vorherige Partner aus dem Leben geschieden ist, sollte zur Antragstellung der Eheschließung die Sterbeurkunde des vormaligen Partners mit zum Standesamt gebracht werden.
    3. Internationale Ehen: Besitzt einer der Eheschließenden nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, sind je nach Herkunftsstaat im Ausland weitere Dokumente für die standesamtliche Anmeldung beizubringen. Diese Dokumente variieren je nach Herkunftsland, Nationalität und zuständigem Standesamt in Deutschland. Erkundigt Euch dazu bitte bei Eurem lokalen Standesamt. Oft wird beispielsweise nach einem Ehefähigkeitszeugnis der Heimatbehörde verlangt.
    4. Kinder: Sind Kinder vorhanden, die mit in die Ehe eingebracht werden sollen, ist die Vorlage der Geburtsurkunden der Kinder erforderlich. Einige Standesämter bestehen anstatt nur der Geburtsurkunde auch auf eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister für die Kinder. Das gilt vor allem dann, wenn Kinder mit in die Ehe eingebracht werden sollen, die aus vorherigen Partnerschaften stammen oder die adoptiert sind. In diesem Falle gilt einmal mehr: Die ausgestellten Dokumente dürfen bei Antrag nicht älter als sechs Monate sein.
    5. Minderjährigkeit: Bis 2017 konnten Ehen in Deutschland auch dann geschlossen werden, wenn einer der beteiligten Partner mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hatte. Dann war zwar eine sog. Erfordernisbefreiung vom Familiengericht einzuholen. Damit war die Ausnahme jedoch möglich. Seit 2017 geht das nicht mehr! Nach deutschem Recht dürfen aktuell nur noch volljährige Personen heiraten, die beide das 18. Lebensjahr vollendet haben.
    TIPP
    Alle Dokumente, die Ihr bei der Anmeldung zur Eheschließung mitbringt, legt bitte im Original vor. Fotokopien werden von Amts wegen zumeist nicht anerkannt. Sollte es sich bei den Originaldokumenten um fremdsprachige Unterlagen handeln, ist zudem eine beglaubigte Übersetzung vonnöten. Eine beglaubigte Übersetzung darf nur ein öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer erstellen.
    Ja, leider ist das Standesamt auch ein Amt!
    Ja, leider ist das Standesamt auch ein Amt! Bild: © Hut und Krone

    Voraussetzungen und Fristen

    Ihr habt Schritt für Schritt alle von den in Frage kommenden Themen und Schritten abgearbeitet? Alle Unterlagen habt Ihr nun beisammen? Dann ab zum Standesamt und die Hochzeit anmelden. Bedenkt allerdings bitte, dass auch noch während des Verfahrens einiges zu beachten ist.

    So solltet Ihr zum Beispiel am besten beide bei der Anmeldung vorstellig werden und zwar persönlich. Kann einer von Euch beiden nicht mit zum Standesamt kommen, sollte sie oder er zumindest einen guten Grund für seine Abwesenheit haben. Zudem benötigt der vorstellig werdende Partner eine schriftliche Ermächtigung bzw. Vollmacht des abwesenden Partners.

    Regelt am besten alles persönlich. Es geht immerhin um Eure Trauung. Dann gibt’s die wenigsten Probleme!

    Und nur in ganz besonderen Ausnahmefällen können beide Partner einen Dritten per Vollmacht mit der Aufgabe betrauen. Weniger kompliziert ist die Sache dann wiederum in punkto Fristen. Habt Ihr die Anmeldung zur Eheschließung erfolgreich hinter Euch gebracht, dauert es normalerweise zwei bis vier Wochen, bis das Standesamt anerkennt, dass Ihr zur Eheschließung berechtigt seid.

    Spätestens sechs Monate nach erklärter Feststellung der Ehevoraussetzungen muss die Eheschließung vor dem Standesamt vollzogen werden. Andernfalls müsst Ihr Eure Hochzeit erneut anmelden und prüfen lassen. Erkundigt Euch also ebenfalls schon beizeiten, wann Euer Standesamt einen geeigneten Trautermin für Euch hat.

    Wichtige Voraussetzungen und Fristen auf einen Blick (geordnet nach Relevanz):

    • Vorsprache: Zur Antragstellung sollten beide Partner persönlich beim Standesamt vor Ort vorstellig werden.
    • Bearbeitungsdauer: Standesämter in Deutschland benötigen etwa zwei bis vier Wochen Zeit, um Euren Antrag zu bearbeiten.
    • Gültigkeit des Bescheids: Spätestens sechs Monate nach Erteilung des positiven Bescheids zur Anmeldung der Eheschließung muss die Eheschließung vollzogen werden.
    TIPP
    Die meisten Standesämter in kleineren Kommunen könnt Ihr praktischerweise gleich mit im Rathaus finden. Die Anschrift vor Ort ist also leicht recherchiert. Doch anstatt dort einfach so zu den Öffnungszeiten hereinzuschneien, empfiehlt sich vorher am besten einen Termin zu vereinbaren. Den Service gibt’s heute bei vielen Ämtern sogar online oder per Telefon. Dann erhaltet Ihr in der Regel zudem gleich noch ein paar nützliche Infos und Tipps vorab.
    Nichts im Leben gibt es umsonst, auch Trauung und Ehe nicht
    Nichts im Leben gibt es umsonst, auch Trauung und Ehe nicht

    Gebühren und Kosten standesamtliche Trauung

    Generell bewegen sich die regulären Gebühren zum Anmelden der Eheschließung je nach lokalem Standesamt in Deutschland zwischen 40 und 60 Euro. Damit sind allerdings nur die grundsätzlichen Kosten für die Anmeldung gemeint. Weicht Euer Fall vom Standardverfahren ab oder sind zusätzliche Dokumente beizubringen, können höhere Gebühren anfallen.

    7 Beispiele für zusätzliche Gebühren und Kosten (von A-Z)):*

    • Bayern: Die eigentliche Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt im Freistaat 55,00 Euro. Ist Recht aus dem Ausland zu beachten, steigt die Gebühr um 30,00 Euro pro Person.
    • Berlin: Die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen kosten in der deutschen Hauptstadt 45,00 Euro. Die spätere Eheurkunde kostet 12,00 Euro extra, wenn sie international, ergo mehrsprachig sein soll. Amtliche Duplikate aller Urkunden zur Trauung kosten generell jeweils 6,00 Euro zusätzlich.
    • Düsseldorf: Die Anmeldung einer Eheschließung und die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses kosten in der Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen zusammen 60,00 Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich diese Gebühr auf 100,00 Euro. Die internationale Eheurkunde fürs Ausland kostet mit 15,00 Euro ebenso viel wie eine nationale Eheurkunde.
    • Frankfurt am Main: In der hessischen Großstadt kostet die Grundgebühr für die Anmeldung zur Trauung 47,00 Euro. Für jedes zusätzlich zu beachtende Recht aus dem Ausland kommen pro Person 23,50 Euro hinzu. Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zur Eheschließung im Ausland kostet ebenfalls 47,00 Euro.
    • Hamburg: Die Standard-Gebühr beträgt in der norddeutschen Hansestadt 53,50 Euro. Kosten für die Ausstellung von Urkunden oder Sonderwünschen wie Namenserklärungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
    • Köln: Die Anmeldung zur Eheschließung kostet in der größten Stadt Nordrhein-Westfalens 40,00 Euro. Stammt einer der Eheschließenden aus dem Ausland und ist somit nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, erhöht sich die Gebühr auf 66,00 Euro. Zuzügliche Kosten können durch notwendige Urkunden oder auch durch ein gewünschtes Familienstammbuch entstehen.
    • Stuttgart: Die Anmeldung zur Eheschließung kostet in der Landeshauptstadt Baden-Württembergs 40,00 Euro bzw. 80,00 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist. Weitere Gebühren können explizit anfallen, beispielsweise für gewünschte Urkunden, Stammbücher oder eidesstattliche Versicherungen zur Trauung.

    *Alle Preise sind unverbindlich mit Stand vom November 2022 recherchiert. Gebühren können also abweichen.

    Schnell wird allein durch diese wenigen Beispiele klar: Einige deutsche Standesämter verlangen mal mehr, mal weniger für vergleichbare Leistungen. Bei diesem Thema könnt Ihr wirklich nur direkt vor Ort nachfragen, wie die genauen Gebührensätze aussehen!

    Wer weniger Fehler beim Anmelden macht, hat eine entspanntere Trauung
    Wer weniger Fehler beim Anmelden macht, hat eine entspanntere Trauung. Bild: © Gloria Schwan

    Noch Fragen? 6 ergänzende Antworten zur Anmeldung der Eheschließung!

    Viele Informationen habt Ihr schon in unserem Artikel gefunden. Aber die eine oder andere Frage, die vielleicht auch noch ein bisschen mehr ins Detail geht, ist noch offengeblieben? Dann schaut mal hier nach, ob die richtige Antwort für Euch dabei ist. Unsere Experten kennen sich mit der Materie aus und wissen, welche Informationen die Heiratswilligen am meisten interessieren!

    Wo genau melden wir die Eheschließung an?

    Die Eheschließung meldet Ihr stets bei einem Eurer beiden Hauptwohnsitze an. Möchtet Ihr aber ganz woanders heiraten, also in der Zuständigkeit eines anderen Standesamts, gebt Ihr das genau bei der Anmeldung an. Euer Standesamt in der Heimat leitet dann alle erforderlichen Unterlagen weiter ans andere Wunsch-Standesamt.

    Wann können wir unseren Trautermin vereinbaren?

    Einen Trautermin beim Standesamt zu vereinbaren, das empfiehlt sich direkt nach Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses, welches Ihr bei positivem Bescheid auf Eure Anmeldung zur Eheschließung erhaltet. Steht der gewünschte Hochzeitstermin zwei Wochen bevor, solltet Ihr allerspätestens in die Puschen kommen. Die besten Termine sind dann zu 99 Prozent schon vergeben.

    Wie lange dauert der Termin für die Anmeldung zur Eheschließung?

    Die Anmeldung zur Eheschließung ist nicht nur für Euch, sondern auch für den Beamten mit einigem Aufwand verbunden. Weitgehend alle Fragen in einem Termin zu klären, kann sehr zeitintensiv sein. Seid Ihr gut vorbereitet und bringt alle nötigen Dokumente gleich mit, dauert der standesamtliche Termin normalerweise zwischen 30 und 60 Minuten.

    Welchen Grund brauche ich, wenn ich die Anmeldung zur Eheschließung nicht persönlich vornehmen kann?

    Auf jeden Fall einen wichtigen Grund! Die Anmeldung zur Eheschließung sollte man nach Möglichkeit auf jeden Fall persönlich erledigen. Eine Runde Golf, der Besuch bei den Eltern oder irgendein Hobby sind keine wichtigen Termingründe, die man nicht verschieben könnte. Denkt zudem daran, dass Euer Partner, der dann allein vorstellig werden muss, eine gültige und begründete Vollmacht von Euch benötigt.

    Welche Fragen stellen Standesbeamte bei der Vorbereitung der Trauung?

    In der Regel fragt Euch der Standesbeamte im Laufe der Vorbereitung der Trauung neben den klassischen bürokratischen Geschichten stets nach drei Dingen: Wünscht Ihr Trauzeugen zur Hochzeit und wer sind diese? Welcher Name soll später der Eure sein? Wollt Ihr den Tausch der Ringe im Standesamt vornehmen oder lieber später bei einer kirchlichen oder freien Zeremonie? Klärt diese Themen vorher miteinander!

    Woher bekommt Ihr ein Stammbuch?

    Ein Stammbuch Eurer Ehe könnt Ihr bei jedem Standesamt vor Ort als zusätzliche kostenpflichtige Leistung zur Trauung erhalten. Ihr könnt in Absprache mit dem Standesbeamten aber auch selbst ein Stammbuch kaufen. In das trägt der Beamte dann ebenso gerne alle notwendigen Angaben oder Informationen ein und beurkundet diese.

    Titelbild: © Stories of Us

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